Voraussetzungen
Erwachsene haben Anspruch auf SAPV, wenn eine nicht heilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung vorliegt und eine aufwändige Versorgung benötigt wird. Diese liegt z.B. bei einem vielschichtigen Symptomgeschehen wie schwer therapierbaren Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angstattacken, ethischen Konflikten oder schweren psychischen Belastungen vor.
Es muss sowohl der Betroffene, oder eine von ihm bevollmächtigte Person, als auch der Haus- arzt mit der zusätzlichen Betreuung durch das ambulante Palliativteam einverstanden sein. Eine Verordnung (Muster 63) kann entweder vom niedergelassenen Arzt oder der Klinik ausgestellt werden.